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   BGH, 05.06.1989 - StbSt (R) 13/88   

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BGH, 05.06.1989 - StbSt (R) 13/88 (https://dejure.org/1989,17619)
BGH, Entscheidung vom 05.06.1989 - StbSt (R) 13/88 (https://dejure.org/1989,17619)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 1989 - StbSt (R) 13/88 (https://dejure.org/1989,17619)
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  • BFH, 10.02.1987 - VII R 77/84

    Befugnis der Finanzbehörde zur Auskunftserteilung im gewerberechtlichen

    Auszug aus BGH, 05.06.1989 - StbSt (R) 13/88
    Der Senat hat keine Bedenken, die auf § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO gestützten Erwägungen, die der Bundesfinanzhof (BStBl. II 1987, 545 ff.) zur Zulässigkeit finanzamtlicher Auskünfte im gewerberechtlichen Untersagungsverfahren gemacht hat, auf einen Fall der hier vorliegenden Art sinngemäß zu übertragen.
  • BGH, 28.04.1982 - 3 StR 35/82

    Geltung des Spezialitätsgrundsatzes bei der Auslieferung eines Verfolgten an die

    Auszug aus BGH, 05.06.1989 - StbSt (R) 13/88
    Dabei verkennt es, daß trotz der Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch dem Schuldspruch entgegenstehende Verfahrenshindernisse von Amts wegen zu beachten sind (BGHSt 34, 1 [BGH 22.01.1986 - 3 StR 472/85]; 31, 51 f. [BGH 28.04.1982 - 3 StR 35/82]).
  • BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83

    Verfassungswidrigkeit von § 7 Nr. 3 BRAO

    Auszug aus BGH, 05.06.1989 - StbSt (R) 13/88
    Denn die Ausschließung aus dem Beruf kommt nur in Betracht, wenn der Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter sie gebietet, sie insbesondere zum Schutze der Mandanten und der übrigen Beteiligten notwendig ist (vgl. BVerfGE 66, 337, 360 [BVerfG 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83]; BGHSt 32, 305, 306 ff.) [BGH 12.03.1984 - StbStR 5/83].
  • BGH, 12.03.1984 - StbSt (R) 5/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung des Berufsverbots

    Auszug aus BGH, 05.06.1989 - StbSt (R) 13/88
    Denn die Ausschließung aus dem Beruf kommt nur in Betracht, wenn der Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter sie gebietet, sie insbesondere zum Schutze der Mandanten und der übrigen Beteiligten notwendig ist (vgl. BVerfGE 66, 337, 360 [BVerfG 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83]; BGHSt 32, 305, 306 ff.) [BGH 12.03.1984 - StbStR 5/83].
  • BGH, 20.05.1985 - StbSt (R) 9/84

    Pflicht des Steuerberaters zur Mitteilung einer Veränderung der Wohnanschrift

    Auszug aus BGH, 05.06.1989 - StbSt (R) 13/88
    Denn auch wenn es sich insoweit um selbständige Tatkomplexe handeln würde, käme eine Teileinstellung des Verfahrens nicht in Betracht, weil das Verfahrensrecht der Berufsgerichtsbarkeit für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte keine Unterteilung des Sachverhalts in "selbständige" Handlungen kennt (vgl. BGHSt 33, 225, 229 [BGH 20.05.1985 - Stb StR 9/84]; 35, 263, 267) [BGH 25.04.1988 - Stb StR 2/87].
  • BGH, 22.01.1986 - 3 StR 472/85

    Entgeltlicher Erwerb von Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch als Vertrieb im

    Auszug aus BGH, 05.06.1989 - StbSt (R) 13/88
    Dabei verkennt es, daß trotz der Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch dem Schuldspruch entgegenstehende Verfahrenshindernisse von Amts wegen zu beachten sind (BGHSt 34, 1 [BGH 22.01.1986 - 3 StR 472/85]; 31, 51 f. [BGH 28.04.1982 - 3 StR 35/82]).
  • OLG Karlsruhe, 17.07.1986 - StO 2/85
    Auszug aus BGH, 05.06.1989 - StbSt (R) 13/88
    Aus den Feststellungen des Kammergerichts zum Rechtsfolgenausspruch (Urteil S. 3) und dem vom erkennenden Senat beigezogenen rechtskräftigen Urteil des Kammergerichts vom 23. Oktober 1985 - StO 2/85 - ergibt sich, daß gegen den Steuerberater rechtskräftig berufsgerichtliche Maßnahmen verhängt worden sind, weil er die Umsatzsteuererklärung für das Jahr 1980 und die Umsatzsteuervoranmeldungen für die Jahre 1981 und 1982 sowie für die Monate Januar bis August 1983 unterlassen hatte.
  • BGH, 15.12.1986 - StbSt (R) 5/86

    Rechtsfolgen des Fehlens eines Eröffnungsbeschlusses im berufsgerichtlichen

    Auszug aus BGH, 05.06.1989 - StbSt (R) 13/88
    Die Entscheidung des Senats in BGHSt 34, 248 betrifft einen nicht vergleichbaren Fall.
  • BGH, 25.04.1988 - StbSt (R) 2/87

    Verpflichtung des Steuerberaters zum Abschluß einer angemessenen

    Auszug aus BGH, 05.06.1989 - StbSt (R) 13/88
    Denn auch wenn es sich insoweit um selbständige Tatkomplexe handeln würde, käme eine Teileinstellung des Verfahrens nicht in Betracht, weil das Verfahrensrecht der Berufsgerichtsbarkeit für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte keine Unterteilung des Sachverhalts in "selbständige" Handlungen kennt (vgl. BGHSt 33, 225, 229 [BGH 20.05.1985 - Stb StR 9/84]; 35, 263, 267) [BGH 25.04.1988 - Stb StR 2/87].
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